Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Leistungen.
Wofür ist einen Kfz-Gutachter notwendig?
Für eine vollständige, unabhängige sowie neutrale Beurteilung des Unfallschadens und dessen Intensität an Ihrem Kfz ist es ratsam, einen freien Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Da wir als GKS Ingenieurbüro GmbH keinerlei Kooperationen mit Versicherungen haben, agieren wir bei der Erstellung Ihres Gutachtens vollständig frei und unabhängig. Das Gutachten dient zur Beweissicherung und umfasst alle Faktoren, um eine vollständige Schadensregulierung zu gewährleisten. Somit machen wir Ihren gesamten rechtmäßigen Anspruch gegenüber der unfallgegnerischen Versicherung geltend.
Welche Faktoren sind relevant?
Wiederbeschaffungswert (WBW):
Der Wert, der aufzubringen ist, um ein vergleichbares Fahrzeug am regionalen Markt, bei einem seriösen Händler und in einem angemessenen Zeitraum wieder zu beschaffen.
Restwert (RW):
Der Wert, der bei Nichtwiederherstellung des Kfz für das objektiv verbleibende Fahrzeug am regionalen Markt zu erzielen ist.
Wiederbeschaffungsaufwand (WBA):
Der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Merkantile Wertminderung:
Mindererlös bei Veräußerung des sach- und fachgerecht reparierten Fahrzeugs aus einem Unfallschaden heraus (Offenbarungspflicht).
Technische Wertminderung:
Das Fahrzeug kann technisch nicht vollständig in den Zustand wie vor dem Unfall gebracht werden.
Minderwert:
Notwendige Kosten um ein zu bewertendes Kfz in einen normalen Zustand zu bringen – Instandsetzungskosten (z.B. Reinigung, Aufbereitung, Reparatur).
Nutzungsausfallentschädigung:
Erfolgt im Zeitraum in dem das beschädigte Fahrzeug nicht genutzt werden kann (Mietwagennutzung, Erstattung von Vorhaltekosten).
Zeitwert (ZW):
Beschreibt den Wert eines Objekts (Fahrzeug) zu einem festgelegten Zeitpunkt (Stichtag) und berücksichtigt nur die Zeitkomponente (Wertverlust über den Nutzungszeitraum) bei der Wertermittlung.
Bin ich frei in der Auswahl eines Kfz-Gutachters?
Ja!
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall involviert sind, haben Sie das Recht einen Kfz-Sachverständigen IHRER Wahl zu beauftragen. Sogar dann, wenn die unfallgegnerische Versicherung bereits den eigenen Gutachter oder Kooperationspartner beauftragt hat, haben Sie die FREIE Wahl Ihren selbstausgewählten Kfz-Gutachter zu beauftragen.
Wie lange dauert das Begutachten?
Je nach Schadenintensität beläuft sich unsere Begutachtungsdauer zwischen ca. 30 bis 60 Minuten.
Habe ich Kosten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Nach §249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, sodass Sie bei uns nicht in Vorleistung treten müssen.
Besteht die Möglichkeit, den Schaden auszahlen zu lassen?
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen, die sogenannte „fiktive Schadenabrechnung“. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, das ist ganz alleine IHRE Entscheidung. Hierbei entfällt lediglich die Mehrwertsteuer.
Ist die Reparaturwerkstatt frei wählbar?
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall involviert sind, haben Sie das Recht, die Werkstatt, in der Ihr Fahrzeug repariert werden soll, FREI zu wählen.
Wie sollte ich mich verhalten, wenn die unfallgegnerische Versicherung den Schaden regulieren möchte?
Da der Kfz-Sachverständige der Versicherung primär die Interessen der Versicherung vertritt, wird die Regulierung Ihres Schadens weder neutral noch in vollem Umfang erfolgen. Sie sollten einen unabhängigen und freien Kfz-Gutachter beauftragen. Wir machen Ihren gesamten rechtmäßigen Anspruch gegenüber der unfallgegnerischen Versicherung geltend.
Ist ein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt ausreichend?
Ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur stellt im Streitfall keine Beweissicherung dar. Ebenso enthält ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt nicht die oben genannten Faktoren. Abgesehen davon sind oftmals hinter unscheinbaren Blechschäden die dahinterliegenden Bauteile ebenfalls beschädigt. Um sicherzugehen ist es ratsam, einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen.
Wie sollte ich mich bei kleinen Beschädigungen wie Kratzer, Dellen etc. verhalten?
Aufgrund der Schadenminderungspflicht ist der Geschädigte daran gehalten, den Schaden möglichst gering zu halten. So wären die Kosten für ein ausführliches Kfz-Schadengutachten bei geringfügigen Schäden (Bagatellschäden) unverhältnismäßig hoch. In diesen Fällen bieten wir Ihnen daher die Erstellung eines Kurzgutachtens an. Dieses Gutachten enthält zur Beweissicherung neben einer Reparaturkostenkalkulation nach Maßgaben des Herstellers, die technischen Daten des Fahrzeugs und Lichtbilder des Fahrzeugs sowie dessen Beschädigungen. Mithilfe eines Kurzgutachtens können Sie dem Schädiger bzw. dessen Versicherung die Schadenshöhe beziffern. Demzufolge erstellen wir bei kleinen Beschädigungen wie Kratzern oder Dellen etc. für Sie gerne ein Kurzgutachten. Somit haben Sie Klarheit über den konkreten Schaden.
Unklare Schuldfrage? Eventuell Teilschuld?
Kein Grund zur Sorge!
Sie können bei noch unklarer Schuldfrage gerne unser Angebot der kostenlosen Beweissicherung nutzen. Dabei werden die Beweise (Schäden an Ihrem Kfz) bis zur Klärung der Schuldfrage via Fotos dokumentiert und archiviert. Nach der Klärung kann mit Hilfe der gespeicherten Beweismittel ein qualifiziertes Kfz-Schadengutachten erstellt werden. Bei Teilschuld machen wir entsprechend der Haftungsquote Ihre Schadensersatzansprüche bei der unfallgegnerischen Versicherung geltend. Die Versicherung erstattet dann die Kosten für das Gutachten entsprechend der Haftungsquote.
Ist das Gutachten für Versicherungen anerkannt?
Ja, unsere Gutachten entsprechen den gängigen Standards und werden von Versicherungen und Gerichten anerkannt.
Kommen Sie auch zu mir nach Hause?
Ja, wir bieten mobile Besichtigungen in Berlin und Umgebung an. Für weitere Entfernungen sprechen Sie uns bitte an.
